Urlaub bei Minijob bezahlt – Viele Minijobber wissen gar nicht, dass ihnen gesetzlich bezahlter Urlaub zusteht. Doch wer seine Rechte kennt, kann bares Geld und freie Tage gewinnen. Hier erfahren Sie, was wirklich gilt – klar, verständlich und rechtssicher.

Minijob und Urlaubsanspruch verstehen
Gesetzliche Grundlagen im Überblick
Bundesurlaubsgesetz bei Minijobs
Mindesturlaubstage für Minijobber
Viele glauben, Minijobber hätten keinen Anspruch auf Urlaub – doch das ist schlicht falsch. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch gilt nämlich für alle Arbeitnehmer, also auch für geringfügig Beschäftigte (§ 1 BUrlG). Der Knackpunkt ist: Es kommt nicht auf die Stundenanzahl an, sondern auf die Arbeitstage pro Woche. Wer also beispielsweise zwei Tage wöchentlich arbeitet, hat rein rechnerisch Anspruch auf mindestens 8 Urlaubstage pro Jahr. Das basiert auf der Formel 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, die anteilig umgerechnet wird. Und genau hier scheitern viele Arbeitgeber – oder stellen sich unwissend.
Geltung des BUrlG bei 450-Euro-Jobs
Auch wenn der klassische 450-Euro-Job inzwischen durch die neue Geringfügigkeitsgrenze ersetzt wurde, bleibt die Rechtslage eindeutig: Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) findet uneingeschränkt Anwendung. Selbst bei unregelmäßiger Beschäftigung, bei der beispielsweise nur saisonal gearbeitet wird, entsteht der Urlaubsanspruch anteilig. Laut BAG-Rechtsprechung spielt dabei weder die Höhe des Einkommens noch der Umfang der Tätigkeit eine Rolle – entscheidend ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit persönlicher Abhängigkeit (BAG, Urt. v. 24.10.2006 – 9 AZR 669/05).
Unterschiede zu Vollzeitbeschäftigten
Der größte Unterschied zur Vollzeit liegt in der Berechnungsweise, nicht im Anspruch an sich. Das bedeutet: Während ein Vollzeitbeschäftigter 24 bis 30 Urlaubstage hat, erhält ein Minijobber anteilig denselben Umfang – bezogen auf die wöchentliche Arbeitstageanzahl. Aber Vorsicht: Viele Arbeitgeber verwechseln Stunden und Tage. Dabei ist der Urlaubsanspruch ausschließlich an Arbeitstage gekoppelt. Das kann bedeuten, dass ein Minijobber, der nur samstags arbeitet, dennoch vier Urlaubstage im Jahr geltend machen kann.
Wieviel Urlaub bei Minijob 2 Tage-Woche
Konkret: Wenn du zwei feste Arbeitstage pro Woche hast – etwa Montag und Mittwoch – ergibt sich dein gesetzlicher Mindesturlaub so: 24 Urlaubstage geteilt durch 6 Werktage multipliziert mit 2 Arbeitstagen ergibt 8 Urlaubstage im Jahr. Das ist der gesetzliche Sockelwert. Vertraglich kann dir natürlich mehr zustehen. Viele Minijobber wissen nicht, dass dieser Anspruch auch dann gilt, wenn sie keine festen Wochentage haben – denn dann zählt der Durchschnitt der vergangenen Monate. Wenn du das Gefühl hast, weniger zu bekommen, lohnt sich ein Blick in die eigenen Lohnabrechnungen oder sogar ein Gespräch mit der Minijob-Zentrale.
Arbeitsvertrag und Urlaubsklauseln
Gültigkeit individueller Urlaubsregelungen
Ein Arbeitsvertrag kann vieles regeln – aber nicht alles. Vor allem nicht zulasten der Arbeitnehmer. Individuelle Urlaubsvereinbarungen sind nur dann rechtsgültig, wenn sie mindestens den gesetzlichen Rahmen einhalten. Heißt: Weniger als den Mindesturlaub darf dir kein Vertrag einräumen. Die häufig genutzte Klausel „Urlaubsanspruch entfällt bei Minijob“ ist nicht nur unzulässig, sondern schlicht unwirksam (siehe BAG, Urt. v. 20.06.2000 – 9 AZR 405/99).
Verzicht auf Urlaub im Vertrag rechtswidrig
Noch problematischer sind Regelungen, in denen der Verzicht auf Urlaub vereinbart wird – zum Beispiel durch Formulierungen wie „Urlaubsansprüche sind abgegolten“. Solche Klauseln widersprechen dem zwingenden Arbeitsrecht und sind in der Regel nichtig. Selbst wenn der Arbeitnehmer dies unterschrieben hat, kann er den gesetzlichen Mindesturlaub weiterhin einfordern. Das ist durch ständige BAG-Rechtsprechung gesichert.
Beispielhafte Formulierungen prüfen
Klauseln wie „Der Arbeitnehmer ist mit der Auszahlung des Urlaubs einverstanden“ oder „Es erfolgt keine Urlaubsgewährung, da es sich um eine geringfügige Tätigkeit handelt“ begegnen einem in Minijob-Verträgen leider häufiger, als man denkt. Wer solche Formulierungen in seinem Vertrag findet, sollte hellhörig werden – und juristischen Rat einholen. Solche Regelungen sind nicht nur fragwürdig, sondern in vielen Fällen schlicht rechtswidrig. Die Rechtsprechung lässt da kaum Interpretationsspielraum.
Urlaub bei Minijob ohne feste Arbeitszeit
Was passiert eigentlich, wenn es keine festen Arbeitstage gibt? Gerade bei Minijobs in der Gastronomie oder im Einzelhandel ist das häufig der Fall. Hier wird der Urlaubsanspruch anhand des durchschnittlichen Arbeitspensums der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt ermittelt (§ 11 BUrlG). Das bedeutet: Es zählen die tatsächlich geleisteten Einsatztage, nicht etwa vereinbarte Schichten oder vertragliche Stunden. Wichtig ist, alles gut zu dokumentieren – denn ohne Nachweis kann es bei der Berechnung schnell zum Streit kommen.
Sonderformen der geringfügigen Beschäftigung
Haushaltsnahe Minijobs
Urlaubsanspruch bei Privatbeschäftigung
Minijobber in Privathaushalten – etwa als Haushaltshilfen oder Betreuungskräfte – haben genau denselben Anspruch auf bezahlten Urlaub wie alle anderen geringfügig Beschäftigten. Doch in der Praxis sieht das oft anders aus. Viele private Arbeitgeber kennen ihre Pflichten nicht oder nehmen sie nicht ernst. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig: Sobald ein Arbeitsverhältnis besteht, greift das Bundesurlaubsgesetz. Die Minijob-Zentrale bestätigt dies regelmäßig in ihren Leitfäden und weist auch darauf hin, dass bei privaten Arbeitgebern die Dokumentationspflicht besteht – auch ohne klassische Personalabteilung.
Arbeitgeberpflichten bei Haushaltshilfen
Der private Arbeitgeber muss den Urlaub nicht nur gewähren, sondern auch dokumentieren – und zwar schriftlich. Kommt es später zu Streitigkeiten, ist der Nachweis entscheidend. Das gilt auch für die Zahlung des Urlaubsentgelts. Viele Haushaltshilfen berichten, dass sie bei Krankheit oder Urlaub keinen Lohn erhalten. Doch das widerspricht klar § 11 BUrlG. Eine schriftliche Fixierung der Urlaubstage ist nicht nur zu empfehlen, sondern rechtlich notwendig.
Nachweisprobleme bei mündlicher Absprache
In vielen Fällen fehlt ein schriftlicher Vertrag – besonders im privaten Umfeld. Das erschwert die Durchsetzung des Urlaubsanspruchs erheblich. Zwar reicht schon ein faktisches Beschäftigungsverhältnis, aber ohne Dokumentation steht Aussage gegen Aussage. Wer regelmäßig im selben Haushalt tätig ist, sollte unbedingt Arbeitszeiten festhalten – z. B. durch einfache Kalendernotizen oder digitale Zeiterfassung. Nur so kann später glaubhaft gemacht werden, dass ein Urlaubsanspruch besteht.
Steuerliche Absetzbarkeit und Urlaub
Ein interessanter Aspekt, den viele nicht auf dem Schirm haben: Die Urlaubszahlung für eine Haushaltshilfe kann unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden – sofern sie über die Minijob-Zentrale angemeldet ist. In dem Fall können bis zu 20 % der Lohnkosten (inkl. Urlaubsentgelt) bei der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Das schafft nicht nur Klarheit, sondern auch Anreiz für legale Beschäftigung.
Studenten und Schüler als Minijobber
Urlaub bei kurzfristigem Sommerjob
Auch wer nur für wenige Wochen im Sommerjob arbeitet, hat Anspruch auf bezahlten Urlaub – anteilig versteht sich. Entscheidend ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht und nicht lediglich eine selbstständige Tätigkeit. Dabei genügt es schon, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als einen Monat dauert. Viele Unternehmen bieten Studenten kurzfristige Aushilfsverträge an – und übersehen dabei oft den Urlaubsanspruch. Doch das Gesetz sieht hier keine Ausnahme vor (§ 5 Abs. 1 BUrlG).
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Urlaub
Ein häufiger Irrtum: „Ich arbeite nur kurzfristig, daher gibt es keine Lohnfortzahlung.“ Doch auch hier greift das BUrlG – und zwar ab dem ersten vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Urlaubstage, die innerhalb dieses Zeitraums genommen werden, müssen bezahlt werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Werkstudenten, Ferienjobber oder Minijobber handelt. Das Lohnniveau richtet sich nach dem Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.
Arbeitgeberaufklärungspflicht
Arbeitgeber – auch in studentischen Beschäftigungsverhältnissen – sind gesetzlich verpflichtet, über Urlaubsansprüche aufzuklären. Gerade bei Aushilfstätigkeiten wird das oft vergessen oder ignoriert. Wer keinen schriftlichen Nachweis über seinen Urlaub bekommt, sollte direkt beim Personalbüro nachhaken. Ein fehlender Hinweis kann im Zweifel zu einer Nachzahlungspflicht des Arbeitgebers führen.
Kombination mit Werkstudentenstatus
Nicht wenige Studierende wechseln zwischen Werkstudententätigkeit und Minijob-Modellen – zum Beispiel, um Steuern zu sparen oder flexibel zu bleiben. Auch in solchen Fällen gilt: Die Urlaubsansprüche aus beiden Beschäftigungsarten müssen separat betrachtet und berechnet werden. Besonders tricky wird es, wenn innerhalb eines Monats der Status wechselt – dann kann ein Teilzeit-Werktätiger für denselben Monat Urlaub aus dem Minijob beanspruchen. Klingt verwirrend? Ist es auch. Hier lohnt sich im Zweifelsfall der Blick in die Lohnabrechnung – oder ein Gespräch mit der Personalstelle.
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Berechnung und Auszahlung des Urlaubs
Urlaubsanspruch anteilig berechnen
Formel zur Ermittlung der Urlaubstage
Die gesetzliche Grundlage ist schnell erklärt, aber die praktische Umsetzung? Die ist oft ein Rätsel. Dabei hilft eine simple Formel, mit der du deinen Urlaubsanspruch selbst berechnen kannst: Gesetzliche Urlaubstage (in der Regel 24 bei 6 Arbeitstagen) geteilt durch 6, multipliziert mit deinen tatsächlichen wöchentlichen Arbeitstagen. Klingt trocken, ist aber enorm hilfreich, um Klarheit zu schaffen – vor allem, wenn dein Arbeitgeber versucht, dich mit Floskeln wie “Das lohnt sich doch nicht bei einem Minijob” abzuspeisen.
Wieviel Urlaub bei Minijob 3 Tage-Woche
Stell dir vor, du arbeitest Montag, Mittwoch und Freitag – also drei Tage pro Woche. Nach der Formel ergibt sich daraus ein Urlaubsanspruch von 12 Tagen jährlich. Diese Zahl ist nicht verhandelbar, sondern gesetzlich gesichert. Natürlich kannst du vertraglich mehr Urlaub bekommen, aber niemals weniger. Und Achtung: Wenn ein Feiertag auf deinen Arbeitstag fällt, darf dir der Urlaub dafür nicht einfach gestrichen werden. Genau das passiert aber in der Praxis viel zu oft – und kaum jemand wehrt sich.
Teilmonate und Einstieg im Jahr
Jetzt wird’s spannend: Was ist, wenn du mitten im Jahr anfängst? Ganz einfach: Du hast auch dann einen anteiligen Anspruch. Pro vollem Beschäftigungsmonat steht dir 1/12 deines Jahresurlaubs zu (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Startest du also am 1. August, bekommst du für August bis Dezember anteilig Urlaubstage. Und ja – selbst wenn du „nur“ einen Minijob machst. Das Problem: Viele Arbeitgeber ignorieren diese Regel stillschweigend. Aber du solltest sie kennen, um dein Recht durchzusetzen.
Wieviel Urlaub bei Minijob 5-Tage-Woche
Wenn du fünf Tage die Woche arbeitest – zum Beispiel Montag bis Freitag – dann bist du mit einem Vollzeitpensum fast gleichauf. Das bedeutet: Dir stehen rechnerisch dieselben 20 bis 24 Urlaubstage zu wie jemand mit 40-Stunden-Vertrag. Der einzige Unterschied liegt im Stundenumfang, nicht im Tagesanspruch. Diese Erkenntnis hat schon viele Minijobber verblüfft – vor allem, wenn sie jahrelang mit gerade mal fünf Urlaubstagen abgespeist wurden. Und das völlig zu Unrecht.
Bezahlter Urlaub Minijob Berechnung
Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen
Der Lohn im Urlaub ist kein Bonus, sondern fester Bestandteil deiner arbeitsrechtlichen Ansprüche. Aber wie berechnet man ihn richtig? Antwort: Der Durchschnittslohn der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs ist maßgeblich (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Und nein – Trinkgelder oder steuerfreie Pauschalen zählen da nicht mit rein. Viele Minijobber bekommen während des Urlaubs einfach gar nichts ausgezahlt – schlichtweg, weil niemand diesen Paragraphen kennt oder anwenden will. Also: Alte Lohnabrechnungen zücken und selbst nachrechnen!
Minijob Urlaub und Krankheit
Die Kombination von Urlaub und Krankheit bringt oft Verwirrung. Dabei ist die Regelung ganz klar: Wer im genehmigten Urlaub krank wird, darf die Urlaubstage zurückfordern – vorausgesetzt, es liegt ein ärztliches Attest vor (§ 9 BUrlG). Und ja, das gilt auch für Minijobber. Entscheidend ist, dass du den Krankenschein sofort einreichst, sonst verlierst du den Anspruch. In der Realität trauen sich viele Minijobber nicht, solche Ansprüche zu stellen – aus Angst, ihren Job zu verlieren. Aber genau hier greift der Kündigungsschutz.
Urlaub Minijob Berechnung Stunden
Was passiert, wenn dein Arbeitsvertrag keine festen Tage, sondern nur eine Stundenanzahl nennt? Dann wird’s etwas komplizierter. Der Anspruch wird in solchen Fällen auf Basis der durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche ermittelt – wieder bezogen auf die letzten 13 Wochen (§ 11 Abs. 1 BUrlG analog). Die Formel lautet also: Gesamtstunden durch Wochen geteilt ergibt die durchschnittlichen Einsatztage, die dann zur Urlaubstageformel führen. Ja, etwas umständlich – aber machbar. Und vor allem: durchsetzbar, wenn man sich auskennt.
Kein „Urlaubsgeld“ gesetzlich vorgesehen
Hier wird oft was durcheinandergebracht: Der bezahlte Urlaub ist Pflicht – das sogenannte „Urlaubsgeld“ aber nicht. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, die in vielen Tarifverträgen geregelt ist. Für Minijobber gilt: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf. Trotzdem lassen sich manche Arbeitgeber auf eine kleine Prämie ein, vor allem bei langjähriger Mitarbeit. Wer clever ist, spricht das Thema frühzeitig und geschickt an – aber bitte ohne Forderungshaltung. Das macht den Unterschied.
Praxisprobleme und Fallkonstellationen
Minijob ohne schriftlichen Vertrag
Wie Urlaubsansprüche trotzdem entstehen
Es klingt verrückt, aber ein schriftlicher Vertrag ist gar nicht zwingend notwendig, damit ein Urlaubsanspruch besteht. Sobald du regelmäßig arbeitest, gilt das Arbeitsverhältnis als zustande gekommen – mit allen Pflichten und Rechten. Dazu gehört eben auch der bezahlte Urlaub (§ 611a BGB in Verbindung mit BUrlG). Das Problem: Ohne Vertrag ist der Beweis schwierig. Hier hilft nur eins: alles dokumentieren – Einsätze, Arbeitszeiten, Bezahlung. Denn im Ernstfall zählt, was du nachweisen kannst.
Was bei Streit mit dem Arbeitgeber gilt
Und was, wenn der Arbeitgeber auf stur stellt? Dann wird’s schnell unangenehm. Der erste Schritt ist immer das Gespräch – ruhig, sachlich, vorbereitet. Hilfreich ist es, sich auf konkrete Paragraphen zu beziehen und Nachweise mitzubringen. Reicht das nicht, bleibt nur der Weg über Schlichtungsstelle oder Arbeitsgericht. Und keine Sorge: Das ist einfacher als man denkt – besonders bei klarer Gesetzeslage. Viele Minijobber scheuen diesen Schritt. Aber manchmal ist es der einzige Weg, um nicht übergangen zu werden.
Minijob Urlaub nicht bezahlt
Häufige Irrtümer von Arbeitgebern
Der Klassiker: „Minijobber haben keinen Urlaubsanspruch.“ Oder: „Das wird pauschal mit dem Lohn abgegolten.“ Beides ist falsch. Und leider sehr verbreitet. Arbeitgeber stützen sich auf veraltete oder schlicht falsche Informationen. In vielen Fällen mangelt es nicht an bösem Willen, sondern an Wissen. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – das gilt auch im Arbeitsrecht. Es lohnt sich, sachlich zu bleiben, aber hartnäckig zu hinterfragen.
Rechtslage bei unbezahltem Urlaub
Das Bundesurlaubsgesetz kennt keinen unbezahlten Erholungsurlaub – jedenfalls nicht im Rahmen eines aktiven Arbeitsverhältnisses. Urlaub ist immer bezahlt, Punkt. Wenn also dein Arbeitgeber behauptet, du müsstest für Urlaub „selbst aufkommen“, verstößt er klar gegen geltendes Recht (§ 1 und § 11 BUrlG). Viele lassen das über sich ergehen – aus Unsicherheit. Aber: Wer es einmal durchschaut hat, wird so eine Aussage nie wieder einfach hinnehmen.
Meldepflicht bei verweigertem Anspruch
Wird dir der Urlaub verweigert oder nicht bezahlt, solltest du das nicht einfach akzeptieren. Es besteht zwar keine gesetzliche „Meldepflicht“ im klassischen Sinn, aber es ist ratsam, frühzeitig schriftlich zu reklamieren – am besten per E-Mail mit Zustellnachweis. Das verschafft dir im Streitfall klare Beweismittel. Und ja, das kostet Überwindung – aber du wirst dich später ärgern, wenn du nichts unternommen hast.
Rückwirkende Geltendmachung möglich
Die gute Nachricht: Urlaubsansprüche verfallen nicht sofort. Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 06.11.2018 – C-684/16) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 20.12.2022 – 9 AZR 266/20) sind Arbeitgeber verpflichtet, aktiv auf Urlaubsansprüche hinzuweisen. Tun sie das nicht, verlängert sich die Frist erheblich. Heißt: Du kannst sogar Urlaub aus vergangenen Jahren nachfordern – vorausgesetzt, du hast ihn nicht freiwillig verfallen lassen. Ein echtes Druckmittel!
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Typische Fehler von Minijob-Arbeitgebern
Urlaub einfach nicht gewährt
Kein Unterschied bei geringfügiger Beschäftigung
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, der sich hartnäckig hält: Minijob ist gleich “Job light”, also weniger Rechte, weniger Ansprüche, weniger Bürokratie. Aber genau da liegt der Denkfehler. Das Bundesurlaubsgesetz unterscheidet nicht zwischen einer geringfügigen Beschäftigung und einem regulären Vollzeitjob (§ 1 BUrlG). Das bedeutet, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, auch Minijobbern den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch zu gewähren – selbstverständlich anteilig zur Arbeitstageanzahl. Dass viele Arbeitgeber diesen Anspruch nicht aktiv kommunizieren oder gar ignorieren, ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß gegen geltendes Arbeitsrecht. Und ja – auch eine Aushilfe auf 538-Euro-Basis hat diesen Anspruch. Punkt.
Mögliche Folgen für den Arbeitgeber
Wer als Arbeitgeber denkt, er könne sich durch die Minijob-„Grauzone“ rechtlich elegant manövrieren, irrt gewaltig. Wird ein Urlaub unrechtmäßig verweigert oder gar vollständig ignoriert, können empfindliche Konsequenzen folgen. Zum Beispiel durch Nachforderungen der Urlaubstage mit rückwirkender Lohnzahlung, Bußgelder durch Prüfungen der Minijob-Zentrale oder gar Klagen vor dem Arbeitsgericht. Und das passiert gar nicht so selten – gerade in Betrieben mit hoher Fluktuation und wenig Personalverantwortung. Arbeitgebern wird empfohlen, ihre Pflichten ernst zu nehmen. Die Ausrede „Das wusste ich nicht“ schützt hier nicht mehr.
Auszahlung statt Urlaub ohne Absprache
Gesetzlich nur bei Beendigung erlaubt
Viele Arbeitgeber glauben, sie könnten den Urlaub einfach auszahlen, statt ihn zu gewähren. Und Minijobber lassen sich oft darauf ein – aus Angst oder Unwissenheit. Aber: Das ist nicht erlaubt. Der Gesetzgeber hat ganz klar geregelt, dass Urlaub grundsätzlich in Freizeit zu nehmen ist und nur im Ausnahmefall – nämlich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – abgegolten werden darf (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Wenn du also noch in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehst und dein Arbeitgeber den Urlaub “pauschal auszahlt”, ist das ein klarer Gesetzesverstoß. Und noch schlimmer: Du verlierst dadurch den Erholungswert, der rechtlich genauso wichtig ist wie die Entlohnung selbst.
Arbeitnehmer darf nicht verzichten
Du denkst, du kannst freiwillig auf deinen Urlaub verzichten, um einfach ein paar Stunden mehr zu arbeiten? Nett gemeint, aber juristisch nicht haltbar. Der Urlaub ist ein sogenanntes zwingendes Recht – das bedeutet, dass er nicht zur Disposition steht. Selbst wenn du schriftlich erklärst, auf deinen Urlaub zu verzichten, bleibt der Anspruch bestehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir den Urlaub aktiv anzubieten – und du bist sogar verpflichtet, ihn zu nehmen. Klingt seltsam, ist aber notwendig, um deine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit zu schützen. Das sagt nicht nur das Gesetz, sondern auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 19.02.2019 – 9 AZR 541/15).
Durchsetzung im Streitfall
Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen
Vorbereitung auf das Gespräch
Du willst deinen Urlaub einfordern, aber weißt nicht, wie du es ansprechen sollst? Dann mach dir vorher ein paar Notizen: Wann hast du gearbeitet? Wie oft? Was steht im Vertrag – sofern einer existiert? Lege dir deine Argumente sachlich zurecht, beziehe dich auf konkrete Paragrafen aus dem BUrlG und bleib ruhig. Es hilft, nicht in Konfrontation zu gehen, sondern die Frage offen zu formulieren: „Mir ist aufgefallen, dass mir laut Gesetz X Urlaubstage zustehen. Können wir das bitte klären?“ Das öffnet Türen, statt sie zu verschließen.
Schriftliche Erinnerung formulieren
Wenn das Gespräch ins Leere läuft – was leider oft vorkommt – musst du nachlegen. Schriftlich. Das klingt nach Bürokratie, ist aber extrem hilfreich. Eine einfache E-Mail reicht meist schon. Wichtig ist, dass du das Wort „Erinnerung“ verwendest und konkret benennst, worum es geht: Zeitraum, Urlaubstage, gesetzliche Grundlage. Ein Satz wie „Hiermit erinnere ich Sie an meinen gesetzlichen Urlaubsanspruch gemäß § 1 BUrlG für das Kalenderjahr 2025“ wirkt sachlich und professionell. Und: Du schaffst dir damit Beweise für den Fall, dass du später rechtlich weitergehst.
Fristen beachten: Verfall verhindern
Vielleicht hast du das schon gehört: Urlaub verfällt, wenn man ihn nicht rechtzeitig nimmt. Das ist richtig – aber nur zur Hälfte. Denn laut aktueller Rechtsprechung (BAG, Urt. v. 20.12.2022 – 9 AZR 266/20) verfällt Urlaub nur dann, wenn der Arbeitgeber dich aktiv auf deinen Anspruch hingewiesen und dich zur Inanspruchnahme aufgefordert hat. Tut er das nicht, bleibt der Anspruch bestehen – und zwar über Jahre. Trotzdem solltest du deinen Urlaub möglichst bis zum 31. März des Folgejahres nehmen, um Streit zu vermeiden. Am besten schickst du deine Urlaubsanfrage frühzeitig – mit Lesebestätigung.
Gewerkschaftliche Unterstützung nutzen
Wenn gar nichts mehr geht, ist die Gewerkschaft oft ein unterschätzter, aber mächtiger Verbündeter. Viele Minijobber wissen gar nicht, dass sie sich auch bei geringfügiger Beschäftigung gewerkschaftlich organisieren können – etwa bei ver.di oder der NGG. Diese Organisationen bieten nicht nur Beratung an, sondern unterstützen dich auch aktiv bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Das geht von der Prüfung deines Vertrags bis hin zur Begleitung bei Gericht. Und das Beste: Die Kosten dafür sind mit einem monatlichen Beitrag oft deutlich günstiger als ein Anwalt.
Rechtliche Schritte einleiten
Einreichen bei der Schlichtungsstelle
Bevor du direkt zum Gericht gehst, lohnt sich oft ein Versuch bei einer zuständigen Schlichtungsstelle – insbesondere bei Streitigkeiten im Kleinbetrieb. Diese Verfahren sind informeller, schneller und kostengünstiger. Du bringst deine Unterlagen mit, schilderst deinen Fall und erhältst eine neutrale Einschätzung. Viele Arbeitgeber lenken spätestens hier ein, wenn sie merken, dass es ernst wird. Auch, weil eine offizielle Beschwerde schnell das Interesse der Minijob-Zentrale oder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit weckt.
Klage beim Arbeitsgericht möglich
Wenn alle Stricke reißen, bleibt nur noch die Klage – und ja, auch Minijobber können das tun. Vor dem Arbeitsgericht brauchst du keinen Anwalt für die erste Instanz. Das Verfahren ist kostenfrei, solange du keine überzogenen Forderungen stellst. Wichtig ist, dass du alle Nachweise ordentlich dokumentierst: Einsatzpläne, Chatverläufe, E-Mails. Und denk dran: Die Beweislast liegt oft beim Arbeitgeber, wenn es um fehlende Urlaubserteilungen geht. Das ist deine Chance – nutze sie.
Beweislast liegt oft beim Arbeitgeber
Das Thema Beweislast ist ein echtes Geschenk für dich als Arbeitnehmer. Denn laut ständiger BAG-Rechtsprechung (z. B. BAG, Urt. v. 19.02.2019 – 9 AZR 541/15) muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er dich über deine Urlaubsmöglichkeiten informiert hat. Hat er das nicht – schriftlich und nachweisbar –, kannst du Urlaubsansprüche auch noch Jahre später geltend machen. Das ändert das Spiel komplett. Viele Arbeitgeber wissen das nicht einmal. Oder verdrängen es. Du solltest es nutzen.
Rechtsberatung durch Beratungsstellen
Nicht jeder kann sich eine Rechtsanwältin leisten – und das musst du auch gar nicht. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die dir kostenlos oder günstig helfen: Gewerkschaften, Mietervereine (ja, auch die beraten oft bei Arbeitsrecht), die Verbraucherzentralen oder auch kirchliche Arbeitsrechtsstellen. Auch viele Universitäten bieten Rechtsberatung durch Jurastudierende an. Wichtig ist: Du musst nicht allein kämpfen. Es gibt Wege, Unterstützung zu bekommen – du musst nur den ersten Schritt gehen.
Kündigung nach Juli Urlaubsanspruch: So verlierst du keinen Cent 👆Fazit
Bezahlter Urlaub im Minijob ist kein Bonus, sondern ein gesetzlich festgeschriebenes Recht. Und doch herrscht rund um diesen Anspruch mehr Verwirrung, Halbwissen und Ignoranz als in vielen anderen arbeitsrechtlichen Bereichen. Wer seine Rechte kennt, kann nicht nur freie Tage genießen, sondern sich auch vor finanziellen Nachteilen schützen. Ob du regelmäßig arbeitest, unregelmäßige Schichten übernimmst oder kurzfristig angestellt bist – der gesetzliche Rahmen ist auf deiner Seite. Wichtig ist: Dokumentieren, kommunizieren, nachfragen. Und im Zweifel auch rechtlich durchsetzen. Denn nur wer klar auftritt, wird nicht übergangen. Es geht nicht um Streiten – sondern um das Einfordern dessen, was dir zusteht.
Kündigung Jahresurlaub: Dein Anspruch kann verfallen 👆FAQ
Wie viele Urlaubstage stehen mir bei einem Minijob pro Woche zu?
Das richtet sich nach der Anzahl deiner regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Arbeitest du zwei Tage, stehen dir mindestens 8 Urlaubstage zu. Bei drei Tagen sind es 12, bei fünf Tagen 20. Die Berechnung erfolgt anteilig gemäß § 3 BUrlG.
Gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch auch für kurzfristige Aushilfen?
Ja, auch bei einer Beschäftigung unter sechs Monaten entsteht ein anteiliger Urlaubsanspruch, sobald das Arbeitsverhältnis einen vollen Monat bestanden hat (§ 5 Abs. 1 BUrlG).
Muss der Urlaub bezahlt werden oder reicht Freistellung?
Urlaub muss immer bezahlt sein – es handelt sich um Erholungsurlaub mit Lohnfortzahlung (§ 11 BUrlG). Eine bloße Freistellung ohne Lohn ist unzulässig und rechtlich unwirksam.
Darf mein Arbeitgeber den Urlaub einfach auszahlen?
Nur wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und Urlaub nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Ansonsten ist Urlaub durch Freizeit zu gewähren. Eine Auszahlung während laufendem Arbeitsverhältnis ist nicht erlaubt.
Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Dann kannst du dir die betroffenen Urlaubstage gutschreiben lassen, wenn du ein ärztliches Attest vorlegst (§ 9 BUrlG). Die Krankheitstage gelten nicht als verbraucht – aber du musst sie nachweisen.
Ich habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Habe ich trotzdem Anspruch?
Ja. Auch ohne schriftlichen Vertrag entsteht ein Arbeitsverhältnis, wenn du regelmäßig arbeitest (§ 611a BGB). Damit hast du auch Anspruch auf Urlaub – entscheidend ist die tatsächliche Tätigkeit.
Mein Arbeitgeber verweigert den Urlaub – was tun?
Zuerst solltest du das Gespräch suchen und dich auf das Gesetz berufen. Falls das nicht hilft, empfiehlt sich eine schriftliche Erinnerung. Danach kannst du Unterstützung durch eine Gewerkschaft oder eine Schlichtungsstelle suchen – notfalls auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wie weise ich meinen Urlaubsanspruch nach?
Dokumentiere deine Arbeitszeiten, bewahre Lohnabrechnungen auf und sichere dir Bestätigungen deiner Einsätze – per E-Mail, Kalender oder Messenger. Diese Nachweise sind essenziell im Streitfall.
Kann mein Urlaub verfallen?
Grundsätzlich ja – aber nur, wenn dich der Arbeitgeber rechtzeitig und nachweisbar auf deinen Anspruch hingewiesen hat (§ 7 Abs. 3 BUrlG und BAG-Rechtsprechung). Geschieht das nicht, bleibt der Anspruch auch über den 31. März hinaus bestehen.
Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?
Nein, gesetzlich besteht kein Anspruch auf Urlaubsgeld – nur auf bezahlten Urlaub. Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers oder Bestandteil eines Tarifvertrags. Wenn es nicht explizit vereinbart ist, hast du keinen Anspruch.
Kündigung durch Arbeitnehmer Urlaubsanspruch 👆