Minijob im Urlaub: Nebenjob erlaubt?

Minijob im Urlaub – das klingt nach cleverer Zeitnutzung. Aber Vorsicht: Wer nebenbei arbeitet, riskiert Ärger mit dem Chef oder der Krankenkasse. Wir zeigen dir, wie du dich schützt.

minijob im urlaub

Minijob während des Urlaubs erlaubt?

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Urlaub und Arbeitsrecht in Deutschland

Bundesurlaubsgesetz: Grundidee

Im deutschen Arbeitsrecht ist der Urlaub kein großzügiges Extra, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch. Laut §1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer pro Jahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – konkret mindestens 24 Werktage bei einer Sechstagewoche. Ziel des Urlaubs? Die Wiederherstellung der Arbeitskraft. Das klingt banal, ist aber juristisch essenziell: Urlaub soll nicht dazu dienen, woanders zu arbeiten – sondern zur Erholung (vgl. BAG, Urteil v. 20.06.2000, 9 AZR 405/99).

Erholungszweck im Mittelpunkt

Hier beginnt der juristische Knackpunkt. Wer im Urlaub einer anderen Tätigkeit nachgeht, insbesondere einer entgeltlichen, widerspricht dem Erholungszweck – und riskiert dadurch sogar die Aberkennung des Urlaubs. Arbeitgeber dürfen sich in solchen Fällen auf §8 BUrlG berufen, der Tätigkeiten untersagt, „die dem Urlaubszweck widersprechen“. Und das tun viele Minijobs – insbesondere wenn körperlich belastend oder zeitlich eng getaktet. Interessant: Auch freiwillige Arbeit kann problematisch werden, wenn sie faktisch den Erholungswert untergräbt.

Arbeiten im Urlaub Versicherungsschutz

Ein oft unterschätzter Aspekt ist der Versicherungsschutz. Während regulärer Urlaubstage bist du weiterhin über deinen Hauptarbeitgeber sozialversichert – solange du dich erholst. Arbeitest du jedoch im Minijob, kann der Schutz verloren gehen, etwa bei einem Unfall. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei klar abgegrenzter hauptberuflicher Tätigkeit (§2 SGB VII). Das bedeutet: Wer sich verletzt, während er heimlich jobbt, steht im schlimmsten Fall ohne Absicherung da.

Geringfügige Beschäftigung im Detail

Minijob-Definition laut Minijob-Zentrale

Was genau ist ein Minijob? Laut Minijob-Zentrale handelt es sich um eine Beschäftigung mit monatlichem Entgelt von maximal 538 € (Stand 2024) – unabhängig davon, ob regelmäßig oder nur für kurze Zeit gearbeitet wird. Diese Tätigkeit ist in der Regel lohnsteuerfrei und sozialversicherungsrechtlich privilegiert. Gerade wegen dieser scheinbaren Unverbindlichkeit ist die rechtliche Einordnung im Urlaub heikel.

Einkommensgrenze und Zeitrahmen

Eine der Kernbedingungen: Die monatliche Entgeltgrenze darf nicht überschritten werden – sonst wird aus dem Minijob schnell eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zudem gilt: Wer dauerhaft mehr als 10 Stunden pro Woche im Nebenjob arbeitet, könnte als „scheinselbstständig“ oder „nicht erholungssuchend“ eingestuft werden – was insbesondere im Urlaubszeitraum arbeitsrechtlich brisant wird.

Unterschiede zu Teilzeitjobs

Ein Minijob ist nicht einfach eine kleine Teilzeitstelle. Teilzeitjobs unterliegen dem regulären Arbeitsrecht, inklusive Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung und Sozialversicherungspflicht. Minijobs hingegen bilden eine eigene rechtliche Kategorie. Das bedeutet aber auch: Die Freiheiten sind trügerisch. Wer im Urlaub „mal kurz“ einspringt, könnte unbewusst arbeitsrechtliche Schranken überschreiten – ohne es zu merken.

Darf man im Urlaub freiwillig arbeiten

Rechtliche Grauzonen und Praxisfälle

Zustimmung durch Arbeitgeber notwendig

Darf ich das überhaupt – einfach nebenbei arbeiten, obwohl ich Urlaub habe? Die klare Antwort: Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, und auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine schriftliche Nebentätigkeitserlaubnis ist in den meisten Arbeitsverträgen vorgesehen – fehlt sie, droht eine Abmahnung. Und wer denkt, der Chef merkt es eh nicht: Viele Arbeitgeber erfahren über Lohnsteuerdaten oder durch Kollegen, dass gearbeitet wurde. Das Vertrauen kann dann dauerhaft gestört sein.

Konflikt mit Erholungszweck des Urlaubs

Selbst wenn eine Nebentätigkeit erlaubt ist – sie darf den Urlaubszweck nicht konterkarieren. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach betont, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers geschützt werden muss (BAG, Urteil v. 12.04.2005 – 9 AZR 188/04). Wenn du also morgens Regale einräumst und abends in der Gastronomie jobbst, ist das keine Erholung – und rechtlich anfechtbar. Nicht selten kommt es nach solchen Konstellationen zu Streitfällen über die Gültigkeit des Urlaubs.

Arbeitgeber verlangt Arbeit im Urlaub

Ein besonders heikler Fall: Der Arbeitgeber selbst fordert dich auf, im Urlaub eine bezahlte Nebentätigkeit auszuführen – etwa in einer anderen Abteilung. Klingt nach Teamgeist? Juristisch hochproblematisch. Das Gesetz sieht eine strikte Trennung zwischen Freizeit und Arbeitszeit vor. Eine solche Praxis kann sogar sittenwidrig sein (§138 BGB), vor allem wenn sie regelmäßig oder unter Druck erfolgt. Wer sich beugt, verliert nicht nur Erholung – sondern oft auch Rechte.

Nebenjob im Urlaub am Wochenende

Arbeitsrechtliche Bewertung

Und wie ist das mit dem Wochenende? Gilt da was anderes? Überraschung: Nein. Auch wenn dein Urlaub von Montag bis Freitag läuft, gelten Samstag und Sonntag als Teil deiner Erholungszeit – insbesondere bei einer Fünf-Tage-Woche. Wer also samstags einen Minijob ausübt, unterbricht damit faktisch seinen Urlaub. Arbeitsrechtlich kann das zu Rückforderungen führen, etwa wenn Lohnfortzahlung zu Unrecht geleistet wurde.

Beispiele aus typischen Branchen

Viele greifen im Urlaub zu Minijobs in der Gastronomie, im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen. Verlockend, oder? Doch genau hier häufen sich die Fallstricke: spontane Schichten, keine ordentliche Anmeldung, keine Absicherung bei Unfällen. Besonders problematisch wird es, wenn der Nebenjob in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber steht – etwa ein Kellner, der im Urlaub bei einem anderen Restaurant arbeitet. Das kann als illoyales Verhalten gewertet werden und Sanktionen nach sich ziehen.

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Steuer, Versicherung und Sozialabgaben

Auswirkungen auf Sozialversicherung

Urlaub und Minijob parallel

Versicherungspflicht bei Überschreitung

Viele denken, ein kleiner Nebenverdienst während des Urlaubs sei völlig harmlos – aber genau hier lauert eine oft übersehene Falle: die Sozialversicherungspflicht. Denn sobald durch den Minijob die monatliche Verdienstgrenze von 538 € überschritten wird, greift automatisch die volle Beitragspflicht zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (vgl. §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Das betrifft nicht nur Langzeit-Minijobber, sondern auch jene, die „nur mal eben im Urlaub“ einspringen – und plötzlich mit Beitragsnachforderungen konfrontiert sind. Ein Fall aus Köln zeigt, wie ein spontaner Urlaubsjob in der Gastronomie wegen einer einzigen Mehrschicht zur Nachzahlung von 1.200 € führte. Und das nur, weil die Wochenarbeitszeit nicht sauber dokumentiert war.

Sonderregelung für Studierende

Für Studierende gelten teils eigene Spielregeln – allerdings nur, solange sie als „ordentlich immatrikuliert“ gelten und maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten (§6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Was viele nicht wissen: Auch während des Urlaubssemesters oder der Semesterferien müssen diese Grenzen eingehalten werden, sonst droht der Verlust des günstigen Studentenstatus bei der Krankenkasse. Gerade wer im Urlaub bei Verwandten aushilft oder temporär ein Minijob-Angebot annimmt, sollte genau nachrechnen. Denn die Sozialversicherung prüft rückwirkend – und fragt nicht nach der Absicht, sondern nach der tatsächlichen Belastung.

Krankenkasse und Minijobber

Familienversicherung mit Grenzen

Die beitragsfreie Familienversicherung klingt auf den ersten Blick komfortabel – doch sie ist an klare Grenzen geknüpft. Wer regelmäßig über 485 € monatlich (Stand 2024) verdient, verliert den Anspruch auf Familienmitversicherung (§10 SGB V). Dabei ist es egal, ob der Verdienst durch einen festen Minijob oder eine einmalige Tätigkeit während des Urlaubs zustande kommt. Besonders tückisch: Wird diese Grenze nur einen Monat lang überschritten, verlangt die Krankenkasse rückwirkend Beiträge – und zwar für den gesamten Zeitraum. Wer also im Sommerurlaub kurzfristig in einem Callcenter aushelfen will, sollte vorher bei der Kasse anrufen. Ernsthaft.

Eigenständige Absicherung

Sobald die Familienversicherung wegfällt, muss man sich selbst versichern – und das kann teuer werden. Für viele Minijobber ist die sogenannte studentische Krankenversicherung oder die freiwillige gesetzliche Versicherung eine Alternative, aber auch diese ist an Bedingungen geknüpft. Einige greifen auf private Krankenversicherungen zurück, ohne zu wissen, dass sie damit langfristige Bindungen eingehen. Die Deutsche Rentenversicherung weist zudem darauf hin, dass bei Minijobs keine automatische Rentenabsicherung besteht – es sei denn, man entscheidet sich aktiv für die Aufstockung (vgl. §5 Abs. 2 SGB VI). Doch wer denkt daran, wenn es nur „ein Job für zwei Wochen“ ist?

Steuerliche Behandlung im Urlaubszeitraum

Lohnsteuerfreibetrag und Pauschalierung

Steuer-ID und Lohnsteuerkarte

Jeder Nebenjob muss – zumindest theoretisch – beim Finanzamt gemeldet werden. Praktisch läuft das in den meisten Fällen über die Steuer-ID und die elektronische Lohnsteuerkarte. Arbeitgeber melden die Beschäftigung an und nutzen dabei die Mini-Job-Zentrale als zentrale Abwicklungsstelle. Was viele vergessen: Wer mehrere Minijobs gleichzeitig hat oder bereits eine Steuerklasse III oder V nutzt, kann nicht mehr automatisch von der Pauschalversteuerung profitieren. Das führt häufig zu Steuernachzahlungen im Folgejahr – und zu großen Augen beim Steuerbescheid.

2%-Regelung für Pauschalabgabe

Bei vielen Minijobs übernimmt der Arbeitgeber die Steuer pauschal – in der Regel mit 2 % auf das Bruttoentgelt (§40a Abs. 2 EStG). Klingt einfach? Ist es nur, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Die Pauschale greift nicht, wenn der Arbeitnehmer bereits eine Hauptbeschäftigung hat und der Nebenjob beim selben Arbeitgeber ausgeführt wird – oder wenn die Tätigkeiten zu ähnlich sind. Ein Beispiel: Wer hauptberuflich in einem Supermarkt arbeitet und im Urlaub dort wieder „aushilft“, fällt nicht unter die Pauschalregelung. Die Folge: Lohnsteuerpflicht nach individueller Klasse.

Einfluss auf Hauptjob

Progressionsvorbehalt vermeiden

Der sogenannte Progressionsvorbehalt ist ein echtes Minenfeld. Viele kennen ihn nur aus dem Zusammenhang mit Elterngeld oder Krankengeld – doch auch ein Nebeneinkommen kann Einfluss auf den Steuersatz haben (§32b EStG). Konkret heißt das: Auch wenn der Minijob selbst pauschal versteuert wird, kann er dazu führen, dass das übrige Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt wird. Klingt unfair? Ist aber geltendes Recht. Und das bedeutet für dich: Genau prüfen, wie sich ein Minijob in der Steuererklärung auswirkt.

Meldung beim Finanzamt notwendig?

Die Pflicht zur Meldung hängt vom Einzelfall ab – aber in der Praxis führt jeder Nebenjob zu einer digitalen Spur. Arbeitgeber melden dich über ELStAM, die Finanzverwaltung speichert alles. Wer hier denkt, er könne einfach „mal schnell ein bisschen jobben“, ohne dass jemand etwas merkt, der irrt gewaltig. Selbst wenn keine Steuern nachzuzahlen sind, kann die Kombination mehrerer Jobs eine Erklärungspflicht auslösen. Das Finanzamt wird aktiv, wenn Lohnsteuerfreibeträge mehrfach genutzt oder Pauschalen überschritten werden. Die Devise lautet daher: Offen legen, was du tust – bevor es jemand anders für dich tut.

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Praktische Tipps und Risiken im Alltag

Planung und Kommunikation

Vor dem Urlaubsantritt klären

Arbeitsvertrag prüfen

Bevor du auch nur daran denkst, im Urlaub zu jobben, solltest du einen Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen – und zwar wirklich gründlich. Viele Verträge enthalten versteckte Klauseln zur Nebentätigkeit, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen, aber im Ernstfall zum Problem werden. Einige Arbeitgeber verlangen eine schriftliche Genehmigung, selbst wenn du nur gelegentlich am Wochenende einspringst. Besonders heikel wird es, wenn der Minijob in derselben Branche angesiedelt ist. Ein rechtlicher Stolperstein? Definitiv – denn das kann als Konkurrenzverhalten gelten, was nach §60 HGB sogar Schadensersatzpflicht auslösen kann. Klingt übertrieben? Ist aber schon vor dem Arbeitsgericht München genauso durchgegangen.

Urlaubsmeldung mit Offenheit

Vertrauen ist gut – aber Transparenz ist besser. Wenn du während deines Urlaubs anderweitig arbeiten willst, solltest du das offen kommunizieren. Nicht, weil du musst, sondern weil du später keine schlaflosen Nächte wegen Missverständnissen haben willst. Arbeitgeber reagieren viel gelassener, wenn sie frühzeitig informiert werden. In einem Interview mit dem Bundesverband der Personalmanager wurde betont, dass offene Urlaubsabsprachen langfristig die Zusammenarbeit stärken (BPM, 2023). Und ehrlich gesagt – es fühlt sich auch einfach besser an, ohne schlechtes Gewissen Urlaub und Nebenjob zu kombinieren, oder?

Während des Urlaubs korrekt handeln

Kein Stress trotz Nebenjob

Es klingt simpel, ist aber oft der Knackpunkt: Auch wenn du im Urlaub jobbst, darfst du dich nicht so verausgaben, dass du danach erschöpfter zurückkommst als vorher. Klingt logisch? Ist aber der Hauptgrund, warum viele Arbeitgeber skeptisch gegenüber arbeitenden Urlaubern sind. Denn sie erwarten dich nach der Pause erholt – nicht mit Augenringen und Rückenschmerzen. Also: Wenn du arbeitest, dann plan smart. Pausen einbauen, keine Doppelschichten, lieber bewusst weniger annehmen als zu viel.

Erholungswert erhalten

Und da sind wir beim zentralen Punkt: Urlaub heißt Erholung – und das ist nicht nur eine Phrase, sondern gesetzlich verankert (§1 BUrlG). Wer sich freiwillig überarbeitet, verliert genau den Wert, den der Urlaub eigentlich bringen soll. In einer Studie des Instituts für Arbeitspsychologie der Universität Freiburg wurde belegt, dass bereits wenige Stunden stressige Arbeit am Tag den Erholungswert massiv verringern (Uni Freiburg, 2022). Wenn du dir also etwas dazuverdienst, dann so, dass du trotzdem Zeit hast für ein Frühstück im Bett oder einen Abendspaziergang ohne Termindruck.

Minijob Urlaub nicht bezahlt

Anspruch und Realität

Lohnfortzahlung bei Minijobbern

Viele Minijobber gehen davon aus, dass sie keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben – das stimmt so aber nicht. Auch geringfügig Beschäftigte haben laut §4 Bundesurlaubsgesetz ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub, sofern sie regelmäßig arbeiten. Der Knackpunkt liegt im Wort „regelmäßig“. Wer nur sporadisch einspringt, muss sich diesen Anspruch meist erkämpfen – mit Belegen, Dienstplänen und Nachweisen. Und selbst dann zahlen einige Arbeitgeber ungern, vor allem, wenn es sich nur um ein paar Tage handelt.

Unbezahlter Urlaub beim Nebenjob

Unbezahlter Urlaub klingt harmlos – ist es aber nicht unbedingt. Wer in seinem Hauptjob Urlaub nimmt und im Minijob arbeitet, hat meist keine Lohnfortzahlung aus dem Nebenjob. Aber Achtung: Wer im Minijob keinen offiziellen Urlaubsanspruch anmeldet, bekommt oft einfach gar nichts. Manche Minijobber verzichten stillschweigend auf ihren Anspruch – aus Angst, den Job zu verlieren. Dabei ist das rechtlich nicht zulässig. Die Minijob-Zentrale weist explizit darauf hin, dass Urlaubstage auch bei 450-€-Jobs zu vergüten sind, sofern ein Anspruch besteht (Minijob-Zentrale, 2024).

Missverständnisse mit Arbeitgeber klären

Was am häufigsten passiert? Der Hauptarbeitgeber ist genervt, weil er denkt, du “machst blau”, während du tatsächlich im Nebenjob rackert. Gleichzeitig versteht der Minijob-Arbeitgeber nicht, warum du plötzlich Urlaub willst, obwohl du “ja eh frei hast”. Solche Situationen eskalieren schnell – und dabei wäre es so einfach gewesen: kurze Rücksprache, klare Info, am besten schriftlich. In der Praxis zeigen sich viele Konflikte als reine Kommunikationsprobleme. Und mal ehrlich: Ein einfacher Satz wie „Ich bin im Hauptjob im Urlaub, darf ich bei Ihnen trotzdem eine Schicht übernehmen?“ verhindert oft monatelangen Ärger.

Im Urlaub arbeiten Nebenjob

Praktische Beispiele und Grenzen

Tourismus und Gastronomie

Der Klassiker unter den Urlaubs-Minijobs: Kellnern in einem Strandcafé, Zimmer putzen in der Pension der Tante oder Eis verkaufen am See. Klingt romantisch – ist aber oft körperlich fordernd. Besonders in der Gastronomie gelten strenge Arbeitszeitregelungen (§11 ArbZG), die auch bei „nur 20 Stunden“ schnell überschritten werden. In einem Fall in Bayern wurde ein Minijobber, der im Urlaub spontan einen Biergarten unterstützte, wegen fehlender Pausenzeiten abgemahnt. Also ja: Auch kleine Sommerjobs können große Probleme machen.

Landwirtschaft und Erntezeit

Viele greifen in den Ferien zur Saisonarbeit – etwa bei der Obsternte. Was viele nicht wissen: Hier gelten Sonderregelungen, etwa zur kurzfristigen Beschäftigung (§8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Zwar fällt dann keine Sozialversicherung an, aber nur, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden. Zudem sind die Arbeitszeiten oft lang, körperlich fordernd und kaum mit einem echten Erholungsurlaub vereinbar. Wer also denkt, er könne „ein bisschen aufs Feld“ und gleichzeitig entspannen, hat sich möglicherweise verschätzt.

Freie Berufe und digitale Nomaden

Das Spektrum moderner Nebenjobs hat sich stark gewandelt. Viele verdienen im Urlaub als Übersetzer, Webdesigner oder Content-Creator dazu – meist digital, ortsunabhängig und scheinbar risikofrei. Doch gerade hier verschwimmen die Grenzen. Sobald du regelmäßig Rechnungen schreibst, bist du kein Minijobber mehr, sondern selbstständig – mit allen Pflichten wie Steuernummer, Umsatzsteuervoranmeldung und ggf. Gewerbeanmeldung (§18 EStG). Und das bedeutet: Selbst wenn du am Strand arbeitest, ist das kein Urlaub mehr – sondern ein Business-Trip.

Im Urlaub arbeiten Ausgleich

Ruhepausen und gesetzliche Vorgaben

Viele vergessen, dass auch Nebentätigkeiten gesetzlichen Pausen unterliegen. Laut Arbeitszeitgesetz müssen nach sechs Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause eingehalten werden (§4 ArbZG). Das gilt auch für den Minijob im Urlaub. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch Bußgelder für den Arbeitgeber. Und du? Du kommst gestresster zurück als du gegangen bist – das ist das Gegenteil von dem, was Urlaub bringen soll.

Nacharbeitstage und Kompensation

In einigen Unternehmen kommt es vor, dass der Arbeitgeber fordert, versäumte Aufgaben nach dem Urlaub „aufzuholen“. Das mag in Vollzeitjobs gängig sein – bei Minijobbern ist das jedoch unüblich und rechtlich fragwürdig. Besonders wenn du im Urlaub tatsächlich gearbeitet hast, steht dir keine Kompensation im Nachgang zu. Im Gegenteil: Das Arbeitsgericht Düsseldorf stellte klar, dass geleistete Arbeit während des Urlaubs nicht automatisch einen Anspruch auf zusätzliche freie Tage begründet (ArbG Düsseldorf, 2021, Az. 4 Ca 1120/20). Also: Lass dich nicht unter Druck setzen – Urlaub ist Urlaub.

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Fazit

Minijob im Urlaub – das klingt zunächst nach einer praktischen Lösung, um freie Zeit produktiv zu nutzen. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich ein Geflecht aus arbeitsrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regeln, das viele unterschätzen. Wer während des Urlaubs einer Nebentätigkeit nachgeht, bewegt sich in einem sensiblen Bereich, in dem Kommunikation, Vertragstreue und gesetzliche Grenzen entscheidend sind. Egal ob es um die Erhaltung des Versicherungsschutzes, die richtige Steuerbehandlung oder den Erholungswert geht – ohne sorgfältige Planung kann ein kurzfristiger Nebenjob langfristige Folgen haben. Die gute Nachricht: Wer informiert handelt, kann viele Risiken vermeiden und Chancen richtig nutzen.

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FAQ

Darf ich im Urlaub einen Minijob ausüben?

Grundsätzlich ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Tätigkeit darf dem Erholungszweck nicht widersprechen (§8 BUrlG), und es sollte keine Konflikte mit dem Hauptarbeitgeber geben. Eine schriftliche Zustimmung ist oft erforderlich.

Was passiert mit meinem Versicherungsschutz, wenn ich im Urlaub arbeite?

Wenn du während deines Urlaubs arbeitest, riskierst du unter Umständen den Versicherungsschutz über deinen Hauptarbeitgeber – insbesondere bei Unfällen. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei der originären Beschäftigung (§2 SGB VII).

Muss ich den Minijob dem Finanzamt melden?

In der Regel erfolgt die Meldung automatisch durch den Arbeitgeber über die Mini-Job-Zentrale. Trotzdem solltest du in deiner Steuererklärung alle Einnahmen korrekt angeben – insbesondere bei mehreren Minijobs.

Habe ich im Minijob Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Ja, auch Minijobber haben laut §4 BUrlG Anspruch auf bezahlten Urlaub, wenn sie regelmäßig beschäftigt sind. Allerdings wird dieser Anspruch häufig übersehen oder nicht automatisch gewährt.

Kann der Arbeitgeber mich zwingen, im Urlaub zu arbeiten?

Nein. Urlaub dient der Erholung. Wenn dein Arbeitgeber dich im Urlaub zur Arbeit auffordert – selbst intern – kann das als Verstoß gegen §138 BGB gewertet werden und ist juristisch angreifbar.

Was ist mit Arbeiten am Wochenende im Urlaub?

Auch Wochenenden zählen zur Erholungszeit, wenn du im Urlaub bist. Wer samstags arbeitet, obwohl der Urlaub offiziell läuft, gefährdet den Urlaubsanspruch rückwirkend – und damit auch die Lohnfortzahlung.

Gilt die 2%-Pauschalsteuer automatisch?

Nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hast du bereits eine Hauptbeschäftigung oder übst du den Minijob beim selben Arbeitgeber aus, greift die Pauschale oft nicht (§40a Abs. 2 EStG).

Verliere ich die Familienversicherung durch einen Urlaubs-Minijob?

Ja, wenn du regelmäßig mehr als 485 € im Monat verdienst, kann die Familienversicherung entfallen (§10 SGB V). Das gilt auch bei kurzfristiger Überschreitung in einem Monat.

Zählt Freelance-Arbeit im Urlaub als Minijob?

Nein. Sobald du Rechnungen stellst und regelmäßig tätig bist, giltst du als Selbstständiger – mit allen rechtlichen und steuerlichen Pflichten (§18 EStG).

Muss ich nach dem Urlaub nacharbeiten, wenn ich im Urlaub gejobbt habe?

Nein. Die geleistete Arbeit während des Urlaubs begründet keinen Anspruch auf zusätzliche freie Tage oder Kompensation – das hat das ArbG Düsseldorf 2021 bestätigt.

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